Lange&Ohlemeyer GbR
Lange&Ohlemeyer GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht unmittelbar und mutwillig durch
Mitarbeiter der Lange&Ohlemeyer GbR verursacht worden sind. Dazu gehören u.a.:
a) Schäden, die durch die Reaktion der Gäste auf die Beschallung entstehen (Ausschreitungen etc.)
b) Schäden an Personen, die an Epilepsie o.ä. leiden und bei denen Anfälle durch Lichteffekte oder laute Musik
hervorgerufen werden können
c) Schäden an der Räumlichkeit, die z.B. durch Aufhängen von Scheinwerfern etc. entstanden sind, es sei denn
es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter der Lange&Ohlemeyer GbR im allgemeinen Sinne.
§4 Schadenshaftung des Veranstalters
1. Der Veranstalter haftet bei Verletzungen der Mitarbeiter der Lange&Ohlemeyer GbR durch andere Personen.
2. Der Veranstalter haftet bei Zerstörung von Anlagenteilen durch falsch angelegte Spannungen / Spitzen- und
Tiefstspannungen im Netz des Veranstaltungsortes, wenn diese nicht durch Mitarbeiter der Lange&Ohlemeyer
GbR verschuldet wurden
3. Zerstörung von Anlagenteilen durch andere Faktoren (Wasserrohrbrüche etc.), von Gästen zerstörtes Equipment,
fehlende Geräte, Tonträger etc., es sei denn, dieses ist verschuldet durch Mitarbeiter der Lange & Ohlemeyer
GbR.
§5 Auftragsausfall
1.Wird eine von uns bestätigte Buchung 10 Tage vor Veranstaltugstag storniert oder verschoben, behält sich
die Lange&Ohlemeyer GbR die Erhebung einer Ausgleichzahlung vor. Diese kann bei Verschiebung bis zu
10 %, bei Ausfall bis zu 50 % des Auftragswertes betragen.
§6 Verpflichtungen des Veranstalters
1. Der Veranstalter hat für die Verpflegung der Mitarbeiter der Lange&Ohlemeyer GbR zu sorgen, (Speisen und
Getränke; Getränke vom Beginn des Aufbaus bis zum Ende des Abbaus, sowie eine warme Mahlzeit pro Tag)
Kommt der Veranstalter dieser Pflicht nicht nach, wird Verpflegungsgeld von der Lange&Ohlemeyer GbR in
Rechnung gestellt.
2. Die Verpflegung ist kostenlos zu übernehmen.
3. Der Veranstalter hat ggf. eine Gebühr an die deutsche GEMA zu zahlen. Die Lange&Ohlemeyer GbR entzieht sich
der Verantwortung für die Zahlung dieser Gebühr. Für Strafen bei fehlender Zahlung haftet der Veranstalter, insbesondere
für die Konfiszierung von Tonträgern etc.
4. Der Veranstalter sorgt für eine bestmögliche Zufahrt an den Veranstaltungsort. Diese ist während der Auf- und
Abbauphasen freizuhalten, auch von Glas und Unrat.
§7 Konstruktionsänderungen
1. Anlagenskizzen in Angeboten sind unverbindlich. Die Lange&Ohlemeyer GbR behält sich Konstruktionsänderungen
vor.
§8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Lange&Ohlemeyer GbR und
dem Veranstalter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Minden ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon dieWirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.